Denn die Veröffentlichung der Daten kann erhebliche nachteilige Auswirkungen für Betroffene haben. Das BZRG stellt damit die bereichsspezifische verfassungsmäßige Schranke des Grundrechts auf ...
Liegt keine weitere Eintragung vor, werden die bestehenden Eintragungen entfernt, sobald der Betroffene das 24. Lebensjahr vollendet hat (§ 63 BZRG). ☆ Die Entfernungsvorschrift gilt nur für das ...